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   BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15   

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https://dejure.org/2015,8900
BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15 (https://dejure.org/2015,8900)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2015 - 4 StR 65/15 (https://dejure.org/2015,8900)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15 (https://dejure.org/2015,8900)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Darstellung im Urteil; Gefährlichkeitsprognose; Verhältnismäßigkeit der Anordnung: Verfassungsprinzip; Abwägung im Einzelfall)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann darf das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB anordnen?

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15
    Bei der gebotenen Abwägung zwischen den Sicherungsbelangen der Allgemeinheit und dem Freiheitsanspruch des Betroffenen ist auf die Besonderheiten des Falles einzugehen (vgl. BVerfGE 70, 297, 313).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15
    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338 mwN).
  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15
    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13

    Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15
    Zu erwägen sind nicht nur der Zustand des Betroffenen und die von ihm ausgehende Gefahr, sondern auch sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände, die ihn konkret treffenden Wirkungen einer Unterbringung nach § 63 StGB sowie die Möglichkeiten, ggf. durch andere Maßnahmen auf ihn einzuwirken (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339, 340).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15
    Ob die daraus resultierenden erhöhten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit gewahrt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14), kann der Senat nicht überprüfen.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15
    Er beherrscht auch die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und gebietet, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13, NStZ-RR 2013, 360 (nur Ls)).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15
    Der Tatrichter muss die eine Unterbringung tragenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darstellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen der

    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338 mwN; und vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, juris Rn. 4).

    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301; vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, juris Rn. 5).

  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    aa) Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, juris Rn. 5; vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 06.12.2018, 4 StR 367/18; vom 04.07.2012, 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338 m.w.N.; und vom 26.03.2015, 4 StR 65/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 202/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung von

    Das Landgericht hat sich zwar nicht ausdrücklich mit der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) der Anordnung der Unterbringung auseinandergesetzt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, Rn. 6).
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